Warum KI-Musik meist nicht geschützt ist
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Persönlich heißt: von einem Menschen. Wenn eine KI Melodie, Arrangement und Gesang erzeugt, fehlt dieser menschliche Beitrag, jedenfalls nach der herrschenden Auffassung. Die GEMA formuliert es so: „Das deutsche Urheberrecht setzt eine persönliche geistige Schöpfung voraus, also ein Minimum an kreativer Leistung eines Menschen.“
Das betrifft den KI-Teil. Schreiben Sie den Text selbst, ist Ihr Text in der Regel geschützt, auch wenn eine KI ihn vertont. Wie viel eigener Beitrag für einen Schutz am ganzen Song reicht, ist noch nicht abschließend geklärt. Wenn es für Sie darauf ankommt, fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Urheberrecht.
Was das für die Praxis bedeutet
| Frage | Rein KI-erzeugter Song | Song mit Ihrem eigenen Text |
|---|---|---|
| Darf ich ihn veröffentlichen? | ja, wenn der Anbieter es erlaubt (bei uns ja) | ja |
| GEMA-Anmeldung? | nein | der Text kann ein Werk sein, die KI-Musik nicht |
| Kann ich anderen das Nachmachen verbieten? | in der Regel nicht | den Text ja |
| Muss ich die KI angeben? | Kennzeichnung bleibt in den Dateien, Plattformen fragen danach | ebenso |
Kennzeichnung nach der KI-Verordnung
Die europäische KI-Verordnung verlangt, dass KI-erzeugte Audio-, Bild- und Videoinhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt erkennbar sind (Art. 50 Abs. 2 Verordnung (EU) 2024/1689). Wir schreiben das in jede Datei: in die Tags der MP3 und WAV, in die Metadaten von PDF, Bildern und Videos. Bitte entfernen Sie diese Angaben nicht, wenn Sie veröffentlichen. Musikplattformen wie Spotify fragen inzwischen ohnehin nach, ob und wie KI beteiligt war, mehr im Ratgeber Song auf Spotify veröffentlichen.
Fremde Lieder und fremde Stimmen
Zwei Dinge sind bei KI-Musik heikel. Erstens fremde Werke: Wer einen bekannten Hit umdichtet und das Ergebnis aufnimmt oder veröffentlicht, braucht die Zustimmung der Urheber (§ 23 UrhG). Zweitens fremde Stimmen: Eine Stimme, die einen bekannten Sänger nachahmt, kann dessen Persönlichkeitsrechte verletzen, und Spotify erlaubt Nachahmungen nur mit Erlaubnis des Künstlers. Wir machen beides nicht. Jedes Lied bekommt eine eigene Melodie, die Stimme ahmt niemanden nach, und ein Prüfschritt sperrt bekannte Titel, Künstler und Marken im Text.
Was wir Ihnen einräumen
Mit der Zahlung bekommen Sie das Recht, Ihr Ergebnis privat und geschäftlich zu nutzen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen, soweit daran überhaupt Rechte bei uns entstehen. Wir verkaufen Ihr individuelles Lied kein zweites Mal. Die genauen Regeln stehen in den AGB. Die verwendeten Modelle erlauben die kommerzielle Nutzung ihrer Ergebnisse.
Wenn Sie einen Song möchten, der Ihnen auch rechtlich näher ist: Schreiben Sie den Text selbst und lassen Sie ihn vertonen. Eigenen Text einfügen, ab 29 €. Mehr dazu unter Eigenen Songtext vertonen lassen, Tipps im Ratgeber Songtext schreiben.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
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Häufige Fragen
Kann ich einen KI-Song bei der GEMA anmelden?
Nein, wenn er rein KI-erzeugt ist. Die GEMA schreibt: „Rein KI-generierte Erzeugnisse können nicht als Werke bei der GEMA angemeldet werden, da sie aktuell nicht urheberrechtlich schutzfähig sind.“ Anders kann es sein, wenn Sie selbst schöpferisch beitragen, etwa einen eigenen Text schreiben.
Gehört mir der KI-Song?
Sie bekommen die Dateien und von uns das Recht, sie privat und geschäftlich zu nutzen und zu veröffentlichen. Ein Urheberrecht am KI-Teil entsteht in der Regel nicht, deshalb können Sie anderen Menschen nicht verbieten, etwas Ähnliches zu erzeugen. Wir verkaufen Ihr Lied kein zweites Mal.
Darf ich ein bekanntes Lied mit KI umdichten?
Eine Bearbeitung eines fremden Lieds dürfen Sie nur mit Zustimmung der Urheber veröffentlichen oder verwerten (§ 23 UrhG). Das gilt auch, wenn eine KI die Bearbeitung macht. Wir vertonen deshalb keine fremden Texte und Melodien.