Was das Gesetz schützt
§ 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes schützt nur „persönliche geistige Schöpfungen“. Gemeint ist die Gestaltung durch einen Menschen. Schreibt ein Sprachmodell einen Text aus Ihren Stichworten, fehlt nach herrschender Meinung diese menschliche Gestaltung; Ihre Angaben im Formular sind eher Auftrag als Werk. Gerichte haben das für Songtexte noch nicht abschließend entschieden. Die GEMA formuliert es klar: Rein KI-generierte Erzeugnisse können nicht als Werke angemeldet werden, weil sie aktuell nicht schutzfähig sind.
Nutzungsrecht ist nicht Urheberrecht
Ein Anbieter kann Ihnen trotzdem vertraglich zusichern, was Sie mit dem Text tun dürfen, und was er selbst nicht tut. Bei unserem Ghostwriter heißt das: Sie dürfen den Text aufnehmen, ändern, veröffentlichen und verwerten, auch geschäftlich und unter Ihrem Namen. Wir verkaufen ihn kein zweites Mal und nennen Sie nicht als Kunden. Was wir nicht können: Ihnen gegen Dritte ein Recht verschaffen, das es nicht gibt.
Wann Ihr Anteil zählt
| Was Sie tun | Wahrscheinlich geschützt? |
|---|---|
| Text unverändert übernehmen | nein |
| Einzelne Wörter tauschen, Reihenfolge ändern | eher nicht |
| Strophen umschreiben, eigene Bilder und Zeilen ergänzen | Ihr Anteil kann geschützt sein |
| KI nur als Ideengeber, Text selbst schreiben | ja, wie jeder eigene Text |
Die Grenzen sind fließend. Wer seinen Anteil nachweisen will, hebt Entwürfe und Zwischenstände mit Datum auf.
Fremde Texte bleiben tabu
Unabhängig von KI gilt: Zeilen aus veröffentlichten Songs gehören deren Urhebern. Bearbeitungen dürfen nur mit Zustimmung veröffentlicht werden (§ 23 UrhG). Unser Prüfprogramm sperrt bekannte Titel, Künstler und Marken, und ein zweiter Durchgang sucht nach Zeilen, die aus fremden Liedern stammen könnten.
Für Musik gilt dasselbe
Auch an rein KI-erzeugter Musik entsteht in der Regel kein Urheberrecht. Was das für Beats, Jingles und Songs heißt, steht im Ratgeber KI-Musik, GEMA und Urheberrecht. Diese Seite ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung; bei konkreten Fragen hilft eine Anwältin für Urheberrecht.
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Häufige Fragen
Darf ich einen KI-Songtext unter meinem Namen veröffentlichen?
Ja, wenn der Anbieter Ihnen die Nutzung erlaubt. Bei uns bekommen Sie die vollen Nutzungsrechte. Als Urheber im Sinn des Gesetzes gelten Sie aber nur für das, was Sie selbst gestaltet haben.
Kann ich einen KI-Songtext bei der GEMA anmelden?
Einen rein KI-generierten nicht, sagt die GEMA. Haben Sie den Text wesentlich selbst umgeschrieben und eigene Zeilen beigetragen, kann Ihr Anteil eine persönliche Schöpfung sein. Wie die GEMA das im Einzelfall bewertet, klären Sie mit ihr.
Kann mir jemand den Text wegnehmen?
Wenn kein Urheberrecht besteht, können Sie anderen nicht verbieten, einen gleichen oder ähnlichen Text zu verwenden. Praktisch ist das selten ein Problem, weil jeder Text aus Ihren Angaben neu entsteht. Wir verkaufen ihn nicht weiter.